AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

Amzkey Deutschland GmbH, vertreten durch Nora Lehmkuhl

An der Tongrube 7,
D-40789 Monheim a. Rhein

Handelsregister: HRB 99075
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 217 38522317
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.amzkey.com/

(im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und den Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) des Auftragnehmers.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

1.4. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Auftraggebern in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Kündigung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (E-Mail oder ein mit der Post versandter Brief) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2. Vertragsgegenstand

Dieser Beratungsvertrag richtet sich auf die Unterstützung, Beratung und umfassende Betreuung des Auftraggebers im Bereich des Online-Marketing für die vom Auftraggeber angegebenen Amazon Marktplätze.

3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

3.1. Im Rahmen der Beauftragung erbringt der Auftragnehmer nach den Anweisungen des Auftraggebers sowie in Abstimmung mit diesem beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“). Die Beratungsleistungen umfassen u.a.:

- Optimierung des Contents durch individuell angepasste und Keyword optimierte Titel, Produktbeschreibungen und Bullet Points

- Erstellung und/oder Optimierung des Amazon Markenshops des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber Inhaber eine Marke ist

- Schaltung von Werbung bei Amazon Marketing Services (AMS), Amazon Advertising Plattform (AAP) sowie spezielle Verkaufskampagnen (Blitzangebote, Coupons, etc.)

- Beratung bei der Expansion ins Ausland

- Beratung und Unterstützung bei Bewertungen

- Beratung, Unterstützung und Umsetzung von neue Amazon-Richtlinien und Bedingungen

- Beratung zu verkaufspsychologisch optimierten Produktbilder-Grafiken

- Erstellung von Werbevideos (Grafik-basiert) für Produkt-Werbekampagnen

- Beratung beim Launch neuer Produkte

3.2. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt seiner Auftragsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

3.3. Der Auftragnehmer wird die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Er ist zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen im Hinblick auf die Kommunikation mit Mitarbeitern von Amazon befugt und kann den Auftraggeber gegenüber diesen vertreten.

3.4. Der Auftragnehmer erbringt die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nur dann geschuldet, wenn dies explizit im Vertrag festgehalten wurde. Sofern keine solche Garantie besteht, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass der Auftraggeber einen bestimmten Erfolg erzielt oder ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies hängt insbesondere auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Auftraggebers ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

3.5. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3.6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die von ihm vertraglich geschuldeten Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Auftragnehmer darf sich zur Erfüllung des Vertrags eines oder mehrerer Erfüllungsgehilfen bedienen. Der Auftragnehmer hat die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten sowie zu überwachen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllungsgehilfen in vollem Umfang nach § 278 BGB. Der Auftragnehmer hat die Erfüllungsgehilfen auch auf ihre Pflichten nach dieser vertraglichen Vereinbarung zu verpflichten sowie ggfs. für die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Wahrung des Datengeheimnisses durch jeden Erfüllungsgehilfen und Übermittlung dieser Erklärung an den Auftraggeber zu sorgen. Gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers ist dieser alleine weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Auftraggebers bestehen.

3.7. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, etwa für eine bessere Darstellung von Daten, Dritte Softwarelösungen und Subunternehmer einzuschalten.

4. Vertragsschluss

4.1. Der Auftraggeber kann über das auf der Website des Auftragnehmers integrierte Online-Termintool eine unverbindliche Anfrage für einen Telefontermin mit dem Auftraggeber vereinbaren.

4.2. Im Anschluss an den Telefontermin übersendet der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf dessen Anfrage hin eine E-Mail mit einem Button zu dem Bestellformular des Auftraggebers. Durch Anklicken des Buttons in der E-Mail wird der Auftraggeber auf das Bestellformular des Auftragnehmers weitergeleitet.

4.3. Der Auftraggeber kann durch Anklicken der Auswahlfelder im Bestellformular die von ihm gewünschten Beratungsleistungen auswählen. Mit digitaler Unterschrift unter dem Bestellformular und anschließenden Anklicken des Buttons „ANGEBOT UNTERZEICHNEN“ gibt dieser ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches der Auftraggeber annimmt, so dass ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber zustande kommt. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Beauftragung kann der Auftraggeber seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern. Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber unmittelbar nach dem Absenden der Beauftragung eine Bestätigung per E-Mail.

4.4. Der Auftragnehmer speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes.

4.5. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

4.6. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

4.7. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

4.8. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird den Auftragnehmer insbesondere unentgeltlich die Einsicht bzw. den Zugang in die dafür erforderlichen Tools, Unterlagen und Programme, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

5.2. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Tools, Unterlagen, Fotos, Grafiken und Programme zur Verwendung überlässt oder in den Google-Drive-Kundenordner hochlädt, versichert er, dass er zum Zugang, zur Übergabe und Verwendung dieser Tools, Unterlagen und Programme berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen können. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

5.3. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen der Beauftragung Inhalte überlässt, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten, gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, kann der Auftragnehmer die entsprechenden Aufträge ablehnen. Ein Verstoß liegt insbesondere bei der Überlassung von Inhalten vor, die folgende Punkte betreffen, darstellen oder beinhalten:

- Verfassungsfeindlichkeit

- Rassismus und/oder Fremdenfeindlichkeit

- Diskriminierung

- Jugendgefährdung und/oder Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art

- Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum

- Hetzen gegen Personen oder Unternehmen

- persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht

- urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten

- sexuelle Belästigung von Nutzerinnen, Nutzern und Dritten

- Pornografie

- anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen.

5.4. Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 5.1. und Ziffer 5.2. sowie Ziffer 5.3. nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

5.5. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer für die Erstellung der Produktbilder und Grafiken die betreuten Produkte zur Verfügung stellen, indem dieser die Produkte dem Auftragnehmer angemessen auf dem Postweg zuschickt. Andernfalls können vom Auftragnehmer keine Produktbilder und Grafiken gemäß dem Vertrag erstellt werden. Die Produkte werden, sofern nicht im Vorhinein mit dem Auftraggeber anders abgesprochen, nach der der Erstellung der o.g. Produktbilder und Grafiken vom Auftragnehmer entsorgt, behalten und/oder gespendet.

5.6. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze des Auftragnehmers zu ersetzen. Weitergehende Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 7. dieses Vertrags, abgegolten.

6.3. Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich unter Anwendung einer Kreditkarte möglich.

6.3.1. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, wird die Vergütung des Auftragnehmers alle 30 Tage in Rechnung gestellt. Bei der Zahlungsart „KREDITKARTE“ ist der Rechnungsbetrag nach Hinterlegung der Kreditkarten-Informationen, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation, zur Zahlung fällig. Der Einzug erfolgt nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Wird die Abbuchung mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe falscher Kreditkarten-Informatioen nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart 'Kreditkarte' eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

6.4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

6.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

6.6. Sollte der Auftraggeber mit seinen Zahlungen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug geraten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zum Kundenportal und zum Kundenordner vorübergehend einzuschränken oder vollständig zu sperren. Diese Maßnahme bleibt so lange in Kraft, bis der Verzug vollständig behoben ist und alle ausstehenden Verpflichtungen erfüllt sind.

6.7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

6.8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

7. Rechteeinräumung

7.1. „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Texte, Bilder, Berichte, Analysen und Statistiken.

7.2. Hiermit gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes, exklusives, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung. Zudem überträgt der Auftragnehmer das alleinige und uneingeschränkte Eigentumsrecht an jenen Arbeitsergebnissen, bei denen eine solche Übertragung möglich und rechtlich zulässig ist. Die Übertragung dieser Rechte unterliegt jedoch der Bedingung, dass alle fälligen Rechnungen (sowohl monatliche als auch für das Setup) vollständig beglichen sind. Im Falle offener Forderungen gegenüber dem Auftraggeber erlöschen die hiermit eingeräumten Rechte.

7.3. Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine unbegrenzte Anzahl an Revisionen für die vom Auftraggeber erstellten Texte und Bilder-Konzepte ein.

8. Haftung

8.1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

8.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

9. Verhalten und Rücksichtnahme

9.1. Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

9.2. Der Kunde hat bei Teilnahme an unseren Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber uns und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb unserer Dienstleistungen jedoch beeinträchtigt, werden wir den Kunden auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir sodann berechtigt, den Kunden von unseren Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1. Der Vertrag wird befristet geschlossen und beginnt mit der digitalen Unterschrift gem. Ziffer 4.3..

10.2. Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 6 Monate, sofern zwischen den Parteien keine längere Laufzeit schriftlich vereinbart wird. Auf Wunsch des Auftragnehmers können auch längere Vertragslaufzeiten vereinbart werden.

10.3. Sofern im Vertrag nicht explizit anders festgehalten, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 6 Monate, sofern keine Kündigung erfolgt und nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

10.4. Eine Kündigung muss per E-Mail an [email protected], [email protected] und/oder an [email protected] erfolgen. Sonstige Kündigungen, wie z.B. per SMS, Brief, Post und/oder Fax, werden nicht bearbeitet und sind ungültig. Das Kündigungsschreiben muss nicht unterschrieben werden.

10.5. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Auftraggeber insbesondere berechtigt, wenn der Auftragnehmer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5. verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

11. Referenz

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger -und Speichertechniken, den Auftragnehmer persönlich und/oder die Firma als ganzes unter Verwendung seines Namens, seiner öffentlichen Fotos (zum Beispiel von der Website oder auch aus Social-Media Profilen) und seines Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Kunde dem Auftragnehmer das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die Leistungen zu beschreiben und diese Beschreibung inklusiv ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Kundennamens, Verwendung der zur Verfügung gestellten und/oder öffentlichen Fotos, Verwendung des Kundenlogos und vom Kunden oder des Auftraggebers erstellter Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.

12. Datenschutz und Urheberrechte

12.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt. Die Grundsätze der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind zu wahren; sie sind in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

12.2. Personenbezogene Daten müssen

12.2.1. auf rechtmäßige und faire Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);

12.2.2. für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);

12.2.3. dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

12.2.4. sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);

12.2.5. in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);

12.2.6. in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

12.3. Personenbezogene Daten dürfen nur nach den Anweisungen des Auftraggebers verarbeitet werden. Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung der vertraglichen Pflichten, insbesondere der in 12. geregelten Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Die sich aus 12. oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter.

12.4. Eine nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung von Personen auf die Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit vorzunehmen. Die Niederschrift(en) über die förmliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftragnehmer darf nur vertrauenswürdige, namentlich ihm bekannte Mitarbeiter einsetzen, für die er die Haftung übernimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, in bestimmten kritischen Arbeitsbereichen vor Aufnahme der Tätigkeit ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Mitarbeiter zu verlangen.

12.5. Der Auftragnehmer hat gemäß Art. 32 DSGVO iVm § 64 BDSG unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer hat hierbei die einschlägigen Technischen Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu berücksichtigen. Insbesondere hat er die seinem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter oder sonstige Dritte zu schützen.

13. Geheimhaltung

13.1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Ideen, Konzepte, Verträge, mündliche Vereinbarungen und Businessmodelle, vertraulich zu behandeln. Den Parteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Partei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Dies umfasst auch, aber nicht ausschließlich, in Gesprächen definierte Zahlen oder Ideen, erzielte Werbeausgaben, erzielten TACOS und gemeinsam festgelegte Ziele.

13.2. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (freie Mitarbeiter etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

13.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,

13.3.1. die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenlegende Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

13.3.2. die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

13.3.3. die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

13.3.4. die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,

13.3.5. die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

13.4. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsklausel ist die verletzende Partei verpflichtet, unverzüglich eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000€ (fünftausend Euro) für jeden einzelnen Verstoß an die andere Partei zu zahlen. Die verletzende Partei hat zudem die Pflicht, die Vertragsverletzung unverzüglich nach Kenntnisnahme zu beheben und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verletzung zu verhindern. Sollte die Vertragsverletzung nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen ab Kenntnisnahme behoben werden, so wird die Vertragsstrafe alle 7 Tage erneut fällig, solange die Verletzung andauert. Jede erneute Fälligkeit der Vertragsstrafe gilt als eigenständiger Verstoß, für den ebenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000€ (fünftausend Euro) zu zahlen ist. Unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe und deren wiederholter Fälligkeit bleibt das Recht der geschädigten Partei unberührt, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, insbesondere für den Fall, dass der tatsächlich entstandene Schaden die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. Diese Regelung schützt die Interessen der geschädigten Partei umfassend und stellt sicher, dass die tatsächlichen Schäden angemessen kompensiert werden.

13.5. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertrags fort. In Bezug auf Rezeptinformationen gilt die Pflicht zu Geheimhaltung unbeschränkt auch nach Beendigung des Vertrages.

13.6. Die von den Parteien zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer der Ausführung eines Auftrages auf Anforderung, nach Beendigung des jeweiligen Auftrages unverzüglich von der Partei unaufgefordert an die andere Partei herauszugeben oder zu vernichten.

13.7. Die Partei erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung der Partei zur Zweckerfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert werden.

14. Höhere Gewalt

14.1. Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Beratungsleistung, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Beratungsleistung frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.

14.2. Jede Partei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht

16. Schlussbestimmungen

16.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

16.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Monheim am Rhein. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

16.3. Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand: 30.9.2024